29. Juni 2021

Datenschutz für PolitikerInnen

Informationssicherheit als höchste Priorität

Einfluss auf politische Prozesse und Wahlkämpfe

IT-Sicherheit im privaten Umfeld spielt bei politisch exponierten Personen (sog. PEP) eine wichtige Rolle. Als reizvolles Angriffsziel sind private Sicherheitsmaßnahmen wesentlich, wobei bereits einfache Routineschritte (Softwareaktualisierungen, Backups, Awareness-Übungen, etc.) einen guten Schutzwall vor Schadsoftware oder Social Engineering bieten.

Den Überblick über die verschiedenen Kommunikationsmittel (wie Mobile Endgeräte) und -wege (ua Messengerdienste, Plattformen) zu behalten, ist in vielen Fällen komplex. Ein strategisches Umsetzen eines Sicherheitskonzeptes ist daher ratsam und auf einem soliden Grundwissen zur IT-Sicherheit aufzubauen.

Angriffsfläche reduzieren, Datensicherheit stärken

Folgende Sicherheitsbereiche und Angriffspunkte sollten berücksichtigt werden:

  • Geräte und Software sicher einrichten
    • Benutzerkonten, Schutzprogramme, WLAN-Verbindung, Cloud-Dienste, Softwareaktualisierungen
  • Daten schützen
    • Backup-Erstellung, Datenverschlüsselung, Datensparsamkeit, Verhinderung von Identitätsdiebstahl, Schutz vor Social Engineering
  • Interneteinstellungen absichern
    • Mobiles Internet, Browsereinstellungen
  • Sicherheit der Organisation (zB Wahlkampfteam, Beraterstab)
    • Sicherheitsrichtlinien, BYOD, Benutzermanagement und Rechtevergabe, Ehemalige Wahlkampfmitarbeiter
  • Nutzung Soziale Medien, E-Mail und Messenger
    • LogIns und Verknüpfungen zu weiteren Diensten, Passwortmanagement, Zwei-Faktor-Authentifizierung, Recht auf Vergessenwerden, Löschkonzept für Korrespondenz
    • Wahrung der Betroffenenrechte (Wahlwerbung via Social Media)
  • Notfallsplan in Krisenfällen
    • Technische Hilfe im Notfall, Erkennen von Sicherheitsvorfällen, Vorfall bewältigen

Mehr zum Thema:

  • BSI Sicherheitsleitfaden Leitfaden
  • Entscheidung der Österreichischen Datenschutzbehörde (DSB 27. 11. 2020, 2020-0.620.698) zur Veröffentlichung eines Wahlkampf-Veranstaltungs-Interviews auf Youtube rechtmäßig im DSB-Bericht 2020

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